Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird
bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Im Allgemeinen können Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater,
Neurologen und Kieferorthopäden entscheiden, ob eine Indikation für eine logopädische Behandlung vorliegt.
Bei Erwachsenen besteht zurzeit eine Zuzahlungspflicht von 10% der Behandlungskosten und 10€ Verordnungsgebühr. Eine Zuzahlungsbefreiung ist z.B. bei chronisch kranken Patienten möglich.
Privat versicherte Patienten leisten keine Zuzahlung, sollten sich aber vor Therapiebeginn
mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen um die Übernahme der Kosten sicher zu stellen.

Was ist Lögopädie? ••>

Wer erhält eine logopädische Behandlung? ••>

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